EINBERUFUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Kategorie

Corporate


DAtum

March 31, 2023

WEALTH DRAGONS GROUP PLC
In England und Wales eingetragene Aktiengesellschaft No.9896161
(‚das Unternehmen‘)


Hiermit wird allen Mitgliedern der Wealth Dragons Group PLC mitgeteilt, dass die JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG des oben genannten Unternehmens über ein Zoom-Webinar am Dienstag, den 25. April 2023 um 11:00 Uhr zum folgenden Zweck abgehalten wird:

Gewöhnliche Geschäftstätigkeit

• Den Konzernabschluss und Geschäftsbericht der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr mit den darin enthaltenen Berichten des Aufsichtsrats und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erhalten und zu prüfen.

• Wiederbestellung von UHY Hacker Young LLP als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die ihr Amt vom Abschluss der Versammlung bis zum Abschluss der nächsten Versammlung ausüben wird, bei der die Jahresabschlüsse des Unternehmens vorgelegt werden sowie die Ermächtigung der Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft (die „Verwaltungsratsmitglieder“) zur Festsetzung ihrer Vergütung.

• Wiederwahl von Andrew Beaumont als Direktor, der turnusmäßig gemäß der Satzung des Unternehmens in den Ruhestand tritt und sich zur Wiederwahl aufstellt.

Sondergeschäft

Die folgenden Beschlüsse zu erwägen und, falls dies für angebracht gehalten wird, zu verabschieden, von denen Beschluss Nummer 4 als Beschluss mit einfacher Mehrheit und Beschluss Nummer 5 als Sonderbschluss vorgeschlagen werden soll:

• Dass anstelle aller bestehenden Befugnisse, soweit nicht genutzt, und gemäß Abschnitt 551 des Aktiengesetzes 2006 (das „Gesetz“) die Verwaltungsratsmitglieder hiermit allgemein und bedingungslos ermächtigt sind, alle Befugnisse des Unternehmens auszuüben Aktien der Gesellschaft zuzuteilen oder Rechte zur Zeichnung oder Umwandlung von Wertpapieren in Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtnennbetrag von 79.630 £ (was ungefähr dreißig Prozent des derzeit ausgegebenen Stammaktienkapitals der Gesellschaft entspricht) zu gewähren, vorausgesetzt, dass diese Ermächtigung erlischt, sofern sie nicht erneuert, geändert oder widerrufen wird, mit Abschluss der nächsten Jahreshauptversammlung der Gesellschaft, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder sind hiermit berechtigt, wie in Abschnitt 551(7) des Gesetzes vorgesehen, jederzeit vor Ablauf dieser Ermächtigung jedes Angebot oder jede Vereinbarung zu treffen, die die Zuteilung von Aktien oder Rechte zur Zeichnung oder Umwandlung von Wertpapieren in Aktien nach Ablauf dieser Ermächtigung erfordern würde oder könnte, und der Verwaltungsrat kann Aktien zuweisen oder Rechte gewähren aufgrund eines solchen Angebots oder einer solchen Vereinbarung Wertpapiere zu zeichnen oder in Aktien umzuwandeln, als ob die hiermit übertragene Ermächtigung noch nicht abgelaufen wäre.

• Dass, vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der obige Beschluss 5 ordnungsgemäß gefasst wird, die Verwaltungsratmitglieder hiermit gemäß Abschnitt 570 des Gesetzes ermächtigt werden, Aktienwerte (im Sinne von Abschnitt 560 des Gesetzes) im Kapital der Gesellschaft zuzuteilen für Bargeld gemäß der durch Beschluss 5 oben übertragenen Befugnis, als ob Abschnitt 561(1) des Gesetzes auf eine solche Zuteilung nicht anwendbar wäre, vorausgesetzt, dass diese Befugnis auf die Zuteilung von Aktien beschränkt ist:

• im Zusammenhang mit einem Angebot solcher Wertpapiere in Form von Rechten oder einem anderen Vorkaufsangebot an Inhaber:innen von Stammaktien im Verhältnis (so weit wie möglich) zu ihren jeweiligen Beständen an solchen Aktien, jedoch vorbehaltlich dieser Ausschlüsse oder andere Vorkehrungen, die der Verwaltungsrat in Bezug auf Teilansprüche oder rechtliche oder praktische Probleme gemäß den Gesetzen eines relevanten Gebiets oder den Anforderungen einer Aufsichtsbehörde oder Börse für notwendig oder zweckmäßig hält; Und
• anders als gemäß (A) oben bis zu einem maximalen Gesamtnennbetrag von 53.080 £ (was ungefähr zwanzig Prozent des derzeitigen Aktienkapitals des Unternehmens entspricht),

vorausgesetzt, dass diese Vollmacht mit Abschluss der nächsten Jahreshauptversammlung der Gesellschaft erlischt, es sei denn, die Gesellschaft kann vor diesem Ablauf ein Angebot oder eine Vereinbarung abgeben, die die Zuteilung von Aktien nach Ablauf dieser Vollmacht erfordern würde oder könnte, und der Verwaltungsrat kann gemäß diesem Angebot oder dieser Vereinbarung Aktienwerte zuteilen, als ob diese Befugnis nicht erloschen wäre.


• Dass die Verwaltungsratsmitglieder hiermit ermächtigt werden, Hauptversammlungen (außer Jahreshauptversammlungen) mit einer Frist von mindestens 14 vollen Tagen einzuberufen.


Im Auftrag des Verwaltungsrats


Andrew Beaumont
Chairman                 30. März 2023

Erläuterungen:

Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts

• Nur diejenigen Mitglieder, die um 18.00 Uhr am 23. April 2023 im Mitgliederverzeichnis der Gesellschaft eingetragen sind oder, falls diese Jahreshauptversammlung (die „Versammlung“) vertagt wird, um 18.00 Uhr am Tag zwei Tage vor der vertagten Versammlung, ist bei der Versammlung stimmberechtigt. Den Mitgliedern wird dringend empfohlen, den Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung zu ihrem Bevollmächtigten zu ernennen.

• Mitglieder können über ein Zoom-Meeting im Internet an dem Meeting teilnehmen. Details und Zugang für Mitglieder werden bereitgestellt, wenn sie Zugang beantragen. Die Registrierung für den Zoom-Meeting-Link ist:
https://us06web.zoom.us/j/84588355709

Website mit Informationen zum Meeting

• Informationen zur Versammlung sind auf www.wealthdragons.com im Abschnitt für Investor:innen erhältlich.

Bestellung einer/eines Bevollmächtigten

• Ein Mitglied, das berechtigt ist, an der Versammlung teilzunehmen und dort abzustimmen, kann eine:n Bevollrechtigte:n ernennen, die/der an ihrer/seiner Stelle abstimmt. Den Mitgliedern wird dringend empfohlen, den Vorsitzenden der Versammlung zu ihrem Stellvertreter zu ernennen. Einzelheiten dazu, wie Sie den Vorsitzenden der Versammlung oder eine andere Person mit dem Vollmachtsformular zu Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten ernennen, finden Sie in den Erläuterungen zum Vollmachtsformular.


• Eine Stimmenthaltung ist keine gesetzliche Stimmabgabe, was bedeutet, dass die Stimme bei der Berechnung der Stimmen für oder gegen den Beschluss nicht gezählt wird. Wenn keine Abstimmungsangabe gemacht wird, wird Ihr:e Bevollmächtigte:r nach eigenem Ermessen abstimmen oder sich der Stimme enthalten. Ihr:e Bevollmächtigte:r wird in Bezug auf andere Angelegenheiten, die der Versammlung vorgelegt werden, nach eigenem Ermessen abstimmen (oder sich der Stimme enthalten).

Vollmachtserteilung mittels gedrucktem Vollmachtsformular

• Die Anmerkungen zum Vollmachtsformular erläutern, wie Sie Ihre:n Bevollmächtigte:n anweisen, über jeden Beschluss abzustimmen oder ihre/seine Stimme zurückzuhalten. Für die Vollmachtserteilung mit dem Vollmachtsformular muss das Formular folgendes erfüllen:

• Ausgefüllt, datiert und unterschrieben;

• Gesendet oder geliefert an das Unternehmen an seinen Sitz: Wealth Dragons Group PLC, Scorpio House, Linford Wood Business Park, Rockingham Drive, Milton Keynes, MK14 6LY und

• bei Wealth Dragons Group PLC (unter der oben genannten Adresse) spätestens 48 Stunden vor der Hauptversammlung am 23. April 2023 um 11:00 Uhr eingehen.

Falls die Gesellschafterin/der Gesellschafter ein Unternehmen ist, muss das Vollmachtsformular mit ihrem/seinem gemeinsamen Siegel ausgeführt oder in ihrem/seinem Namen von einer/einem leitenden Angestellten des Unternehmens oder einer Anwältin/einem Anwalt des Unternehmens unterzeichnet werden.

Jede Vollmacht oder jegliche andere Vollmacht, unter der das Vollmachtsformular unterzeichnet wird (oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie dieser Vollmacht), muss dem Vollmachtsformular beigefügt werden.


Elektronische Vollmachtserteilung

• Als Alternative zum Ausfüllen dieses Vollmachtsformulars in Papierform können Sie eine:n Bevollmächtigte:n elektronisch ernennen, indem Sie eine vollständig eingescannte Kopie des Vollmachtsformulars per E-Mail an investoren@wealthdragons.co.uk senden. Für eine gültige elektronische Vollmachtserteilung muss Ihre Vollmacht spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Hauptversammlung bei dem Unternehmen eingehen.


Bestellung einer/eines Bevollmächtigten im Fall von Geschmeinschaftsinhaber:innen

• Im Fall von Gemeinschaftsinhaber:innen von Aktien, bei denen mehr als eine:r der Gemeinschaftsinhaber:innen vorgibt, eine:n Bevollmächtigte:n zu ernennen, wird nur die Ernennung der Inhaberin/des Inhabers mit der längsten Haltedauer für die Aktien akzeptiert. Die Seniorität wird durch die Reihenfolge bestimmt, in der die Namen der Gemeinschaftsinhaber:innen im Mitgliederverzeichnis des Unternehmens in Bezug auf die gemeinsame Beteiligung erscheinen (wobei die/der Erstgenannte Seniorität hat).

Änderung der Stimmrechtsvollmachtanweisungen

• Um Ihre Vollmachtsanweisungen zu ändern, reichen Sie einfach eine neue Bevollmächtigung ein, indem Sie die oben beschriebenen Methoden verwenden. Beachten Sie, dass die Annahmeschlusszeit für Vollmachten (siehe oben) auch in Bezug auf geänderte Anweisungen gilt; jede geänderte Bevollmächtigung, die nach dem jeweiligen Annahmeschluss eingeht, wird nicht berücksichtigt.

Wenn Sie eine:n Bevollmächtigte:n unter Verwendung des Vollmachtsformulars in Papierform bestellt haben und die Anweisungen unter Verwendung eines anderen Vollmachtsformulars in Papierform ändern möchten, wenden Sie sich bitte per Post an das Unternehmen mit eingetragenen Sitz: Wealth Dragons Group PLC, Scorpio House, Linford Wood Business Park, Rockingham Drive, Milton Keynes, MK14 6LY.

Wenn Sie mehr als eine gültige Vollmachtserteilung übermitteln, hat die zuletzt vor dem spätesten Zeitpunkt für den Erhalt von Vollmachten eingegangene Ernennung Vorrang.

Ende der Bevollmächtigung

• Um eine Bevollmächtigung zu widerrufen, müssen Sie das Unternehmen informieren, indem Sie eine unterschriebene Mitteilung in Papierform an Wealth Dragons Group PLC, Scorpio House, Linford Wood Business Park, Rockingham Drive, Milton, Keynes, MK14 6J senden, aus der Ihre Absicht hervorgeht, Ihre Vollmachtserteilung zu widerrufen. Im Falle einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters, die/der ein Unternehmen ist, muss die Widerrufsmitteilung unter ihrem/seinem gemeinsamen Siegel ausgeführt oder in ihrem/seinem Namen von einer/einem leitenden Angestellten des Unternehmens oder einer Anwältin/einem Anwalt des Unternehmens unterzeichnet werden. Jede Vollmacht oder jegliche andere Vollmacht, unter der die Widerrufsmitteilung unterzeichnet wird (oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie dieser Vollmacht), muss der Widerrufsmitteilung beigefügt werden.

Die Widerrufserklärung muss bei dem Unternehmen spätestens 96 Stunden vor dem Zeitpunkt der Hauptversammlung am 21. April 2023, 11:00 Uhr, eingehen.


Unternehmensvertreter:innen

• Ein Unternehmen, das Mitglied ist, kann eine:n oder mehrere Gesellschaftsvertreter:innen ernennen, die in seinem Namen alle seine Befugnisse als Mitglied ausüben können, vorausgesetzt, dass nicht mehr als ein:e Gesellschaftsvertreter:in Befugnisse über denselben Anteil ausübt.

Ausgegebene Aktien und Gesamtstimmrechte

• Um 18.00 Uhr am 30. März 2023 umfasste das ausgegebene Aktienkapital der Gesellschaft 26.540.283 Stammaktien zu je 1 Pence. Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in einer Hauptversammlung der Gesellschaft und damit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte der Gesellschaft um 18.00 Uhr am 30. März 2023 26.540.283.

Fragen auf der Hauptversammlung

• Das Unternehmen wird alle Fragen beantworten, die Sie in Bezug auf das Geschäft stellen, das auf der Versammlung behandelt wird, es sei denn:

• die Beantwortung der Frage würde die Vorbereitung der Hauptversammlung unangemessen stören oder die Offenlegung vertraulicher Informationen beinhalten;

• die Antwort bereits auf einer Website im Rahmen einer FAQ-Rubrik enthalten ist; oder

• die Beantwortung der Fragen dem Interesse der Gesellschaft zuwiderlaufen oder den Ablauf der Hauptversammlung beeinträchtigen würde.

Das Unternehmen bittet die Aktionär:innen, Fragen bis 11:00 Uhr am 23. April 2023 per E-Mail an investoren@wealthdragons.co.uk zu senden.

Einsehbare Dokumente

• Die folgenden Dokumente sind ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum Zeitpunkt der Versammlung in den Büros des Unternehmens, Wealth Dragons Group PLC, Scorpio House, Linford Wood Business Park, Rockingham Drive, Milton Keynes, MK14 6LY, zur Einsichtnahme verfügbar und bei der Versammlung mindestens 15 Minuten vor der Versammlung bis zum Ende der Versammlung:

• Kopien der Dienstverträge der Geschäftsführer der Gesellschaft.
• Kopien der Ernennungsurkunden der nicht geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft.
• Das Memorandum und die Satzung der Gesellschaft.

Kommunikation

• Außer wie oben angegeben, sollten Mitglieder, die allgemeine Fragen zum Meeting haben, die folgenden Kommunikationsmittel verwenden (andere Kommunikationsmittel werden nicht akzeptiert):

• schriftlich an das Unternehmen,Wealth Dragons Group PLC, Scorpio House, Linford Wood Business Park, Rockingham Drive, Milton Keynes, MK14 6LY oder

• per E-Mail an eine beliebige elektronische Adresse, die entweder in dieser Einladung zur Jahreshauptversammlung oder in zugehörigen Dokumenten (einschließlich des Vollmachtsformulars) angegeben ist),

um mit dem Unternehmen zu anderen als den ausdrücklich angegebenen Zwecken zu kommunizieren.

Vollmachtsformular hier herunterladen